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Begleitagenturen, Callgirls, Steuern und das liebe
Finanzamt
Wie das häufig in der Praxis mit dem Thema
Steuern aussieht und welche Folgen das speziell für die - leider meist unwissenden
- Damen hat. Bevor wir hier gleich ins Detail gehen, noch einige grundsätzliche
Anmerkungen zum Thema Beratung/Rechtsinformationen. In Deutschland gibt es das
sogenannte Rechtsberatungsgesetz. Darin steht u.a. genau, wer Rechts- oder Steuerberatung
leisten darf und wer nicht. Der Autor dieser Zeilen darf das auf jeden Fall nicht.
In Detailfragen suchen sich interessierte Models oder Callgirls einen Steuerberater
oder Rechtsanwalt ihres Vertrauens. Hier
auf dieser Seite gibt es weder schriftlich, noch mündlich eine entsprechende
Rechtsberatung !!! Nun zu den Fakten:
Immer neue Begleitagenturen drängen inzwischen in Deutschland auf den Markt
und möchten sich als Erotikdienstleister ein Stück
vom Kuchen "Begleitung mit Erotik" abschneiden. Grundlage jeder Escortagentur
ist natürlich ein Potential an guten Models, die erst einmal am "Markt"
gefunden werden müssen. Bewerbungen - selbst mit Fotos - sind in der Regel
wenig aussagekräftig, wenn man die Damen nicht live gesehen hat. Als
privates Model sollte man bei einem Begleitservice genau darauf
achten, in welcher Form man sich mit einem Escortservice und Erotik-Dienstleister
vertraglich einigt. Welche Absprachen werden getroffen, wer zahlt was, wie sieht
es später mit der Abrechnung aus? Alles das sind Fragen, die vorher besprochen
und vor allem auch geklärt werden müssen! In der Mehrzahl der
Fälle hier in Deutschland dürfte das mit der Abrechnung und Bezahlung
der Models wie folgt beschrieben ablaufen. Der Begleitservice bewirbt im Auftrag
des Models über eine spezielle Homepage oder Setcard die Vorzüge der
einzelnen Dame. Kommt es zu einer Kontaktanbahnung, ist das Model dem Begleitservice
einen bestimmten Prozentsatz vom Buchungsgesamtbetrag schuldig. Seriöse Begleitagenturen
legen vorher den Gesamtbetrag inklusive der Reisekosten fest. Ohne eine
Anzahlung des Dates bei der Begleitagentur braucht man als Model erst gar nicht
ins Auto, den Zug oder in den Flieger zu steigen. Das ist reine Zeit- und Geldverschwendung.
Termine ohne Anzahlung platzen fast immer. Ausnahmen sind hier höchstens
gute Stammkunden bei einer Begleitagentur. Der Rest sind immer fiktive Fakebuchungen
von irgendwelchen Spinnern (oder der Konkurenz). Wenn Geld fließt,
möchte Vater Staat natürlich seinen Beitrag sehen. Bei Begleitagenturen,
die entweder als Einzelunternehmen, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR) oder als Kapitalgesellschaft offiziell ihren Tätigkeiten nachgehen,
besteht in jedem Fall eine Steuerpflicht. Mit kritischem Blick auf so manche
Internetseite der einen oder anderen Escortagentur drängt sich der Verdacht
auf, dass hier ein schnelles Geschäft gemacht werden soll. Es gibt nur Handynummern;
konkrete Adressen oder feste Ansprechpartner sind nicht zu finden. Eine offizielle
Steuernummer des regionalen Finanzamts fehlt natürlich auch häufig genug.
Da ist es nur eine Frage der Zeit, wann der Schuss komplett nach hinten losgeht.
Der deutsche Fiskus ist da mit Sicherheit nicht zimperlich. Als Freizeit-Model
sollte sich jede Frau genau ansehen, von welchem Begleitservice sie sich vermitteln
läßt. Da gibt es doch einige Fallstricke und "faule Eier"
diesem Business. Fließt später Geld als Honorar oder Auslagenersatz,
dann sind diese Beträge von den Callgirls zu versteuern; eine ganz klare
Sache. Was genau als Einkommen gewertet wird, regelt das Einkommenssteuergesetz.
Bei fortgesetzter Tätigkeit sollte auf jeden Fall ein Steuerberater
eingebunden werden, der die Sache frühzeitig in trockene Tücher bringt
- sprich für Ordnung im Finanzchaos sorgt. Sich selbst im Detail um
den Steuerkram zu kümmern, ist für Callgirls ein zeitraubendes und nerviges
Geschäft. Ein Steuerberater
/ Steuerberaterin
kann ebenfalls konkrete Maßnahmen zur legalen Steuerminimierung
im Rahmen seiner Beratungstätigkeiten geben. Das hat nichts mit Hinterziehung
oder Betrug zu tun, sondern fällt unter die Rubrik Steueroptimierung.
Nur allein ohne Steuerberater/-in bekommt man das als Model definitiv nicht
hin!! Und gefärliches Halbwissen oder tolle Bekannte,
die schon mal eine Steuererklärung selbst gemacht haben, sind eine tickende
Zeitbombe im deutschen Steuerdschungel. Da ist der Ärger schon regelrecht
vorprogrammiert! Wegen diesem ganzen Aufwand scheuen sich viele junge Damen
auch davor, ihre Einnahmen zu versteuern. Mit wenigen organisatorischen Maßnahmen
und fachkundigem Rat eines Steuerberaters könnte man mit Sicherheit als Escort
Model ruhiger schlafen. Links zum Thema: Einkommenssteuergesetz
>>> Steuerberater-Suche
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